Delta im Quadrat Nr. 61
Neu: Das VRN Jugendticket BW Junge Menschen sind in Sachen Mobilität ganz vorne mit dabei: Das Land Baden-Württemberg führt ab März das JugendticketBW ein, eine Jahreskarte für 365 Euro als preis- günstiges Angebot, um den ÖPNV in Baden-Württemberg zu nutzen. Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erweitert sich die ÖPNV-Flatrate noch, denn selbstverständlich gilt das Ticket nicht nur im Bundesland, sondern auch im gesamten VRN-Verbundgebiet, also z.B. auch in der Pfalz und an der Bergstraße, genau wie bisher das MAXX- und das Semester- ticket. Das VRN JugendticketBW gilt rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs für die 2. Klasse in Baden-Württemberg und im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr). Eingeschlossen ist im VRN auch die Nutzung der Ruftaxis. Junge Menschen erhalten das Ticket, wenn sie unter 21 Jahre sind und in Baden-Württemberg wohnen, es ist aber auch für SchülerInnen und Studierende unter 27 Jahren mit Schul- oder Hochschulort in Baden-Württemberg oder für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende unter 27 mit Wohnort in Baden-Württemberg zu bekommen. (Foto: VRN) weitere Infos: www.vrn.de Stadtwerke Heidelberg: Die CO 2 -kosten So schlimm wie befürchtet ist es nicht gekommen: Der Winter ist weitestgehend überstanden, Temperatur und Stimmung steigen, die Engpässe auf dem Gasmarkt scheinen über- wunden. Zur weiteren Aufheiterung kann auch eine Entlastung für Mieter beitragen, denn seit Beginn dieses Jahres müssen sie die CO 2 -Kosten für Brennstoffe nicht mehr alleine tragen; Vermieter müssen sich beteiligen. Ein Thema, das auch die Stadtwerke Heidelberg relevant finden! Seit Jahresbeginn teilen sich Mieter und Vermieter nun die CO 2 -Kosten für Wohngebäude, die seit 2021 auf Treibstoffe sowie Gebäude, die mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme beheizt werden, erhoben wird. Bisher konnten Vermieter die CO 2 -Kosten aus der Versorgung mit Wärme vollständig an ihre Mieter weiter- geben. Damit setzte der CO 2 -Preis ausschließlich Anreize für sparsames Heizverhalten des Mieters, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen des Vermieters. Sinnvoll ist hier eine Kostenverteilung, wobei gilt: Der Anteil der Vermieter an den CO 2 -Kosten steigt, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, und er sinkt, wenn Eigentümer in klima- freundliche Heizungssysteme und energetische Sanierungen investieren. weitere Informationen: www.swhd.de/faq_energie LEBEN IM DELTA 14
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